Krankenkassen als Kostenträger für die Homöopathie

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sog. integrierte Versorgungsverträge abgeschlossen. Darin ist die Kostenübernahme einer klassisch homöopathischen Behandlung für gesetzlich Versicherte durch entsprechend qualifizierte klassisch-homöopathisch arbeitende Ärzte vertraglich geregelt.

Eine aktuelle Übersicht aller teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier