Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sog. integrierte Versorgungsverträge abgeschlossen. Darin ist die Kostenübernahme einer klassisch homöopathischen Behandlung für gesetzlich Versicherte durch entsprechend qualifizierte klassisch-homöopathisch arbeitende Ärzte vertraglich geregelt.
Eine aktuelle Übersicht aller teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier